Variante 1: Finanzierung in der Kindertagespflege

Kindertagespflege wird anders finanziert als z.B. die Betreuung in einem Kindergarten.

Sie als Eltern haben die Möglichkeit für den Betreuungsplatz ihres Kindes einen Antrag auf finanzielle Förderung beim zuständigen Landratsamt „Besondere Soziale Dienste“ zu stellen. Die Höhe der Betreuungskosten setzt sich zusammen aus einem Elternbeitrag, den Sie an die Tagespflege „konfettikidz“ entrichten und aus einem gestaffelten Beitrag, der nach den tatsächlichen Betreuungszeiten ihres Kindes und dem Familieneinkommen errechnet wird. Deshalb ist der Elternbeitrag für jedes Kind individuell.

Hört sich kompliziert an!?

aktuelle Betreuungskosten:

  • gestaffelter Beitrag, nach den tatsächlichen Betreuungszeiten und Alter ihres Kindes (7,50 Euro für U3 / 6,50 Euro für Ü3 bei Antragstellung über das Jugendamt)
  • + Elternbeitrag in Höhe von 2,00 Euro /pro Stunde pro Kind (für Spiel- und Bastelmaterial, Fahrtkosten, Nahrung, Aufwendungen für Unterkunft)

Setzen Sie sich gerne für eine  Beratung mit dem zuständigen Jugendamt „Besondere Soziale Dienste“ in Verbindung.

Variante 2: Kinderbetreuung auf privater Basis

Mein Stundensatz für die Kinderbetreuung beträgt 20 €. Einfache Mahlzeiten oder Snacks sind dabei inklusive.

Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Wer sein Kind von Dritten betreuen lässt und dafür bezahlt, kann die Kosten teilweise steuerlich geltend machen. Maximal 6.000 Euro pro Jahr können Sorgeberechtigte in der Steuererklärung angeben – und zwar bis zum 14. Lebensjahr des Sprösslings. Von den Kosten berücksichtigt das Finanzamt 80 Prozent, also bis zu 4.800 Euro. Im vergangenen Jahr hatte die Grenze noch bei zwei Dritteln der Ausgaben gelegen, also bei 4.000 Euro. Eltern können somit 2025 bis zu 800 Euro mehr absetzen.

Zu den absetzbaren Betreuungskosten zählen Ausgaben für den Kindergarten, die Kinderkrippe, die Kindertagesstätte oder den Kinderhort. Ebenso anerkannt werden Kosten für Babysitter, Tagesmütter, Au-Pair, Nanny oder Kindermädchen.

Für die Kinderbetreuung muss eine Rechnung vorliegen