Finanzierung in der Kindertagespflege

Kindertagespflege wird anders finanziert als z.B. die Betreuung in einem Kindergarten.

Sie als Eltern haben die Möglichkeit für den Betreuungsplatz ihres Kindes einen Antrag auf finanzielle Förderung beim zuständigen Landratsamt „Besondere Soziale Dienste“ zu stellen. Die Höhe der Betreuungskosten setzt sich zusammen aus einem Elternbeitrag, den Sie an die Tagespflege „konfettikidz“ entrichten und aus einem gestaffelten Beitrag, der nach den tatsächlichen Betreuungszeiten ihres Kindes und dem Familieneinkommen errechnet wird. Deshalb ist der Elternbeitrag für jedes Kind individuell.

Hört sich kompliziert an!?

aktuelle Betreuungskosten:

  • gestaffelter Beitrag, nach den tatsächlichen Betreuungszeiten und Alter ihres Kindes (7,50 Euro für U3 / 6,50 Euro für Ü3 bei Antragstellung über das Jugendamt)
  • + Elternbeitrag in Höhe von 3,00 Euro /pro Stunde pro Kind (für Spiel- und Bastelmaterial, Fahrtkosten, Nahrung, Aufwendungen für Unterkunft)

Setzen Sie sich gerne für eine  Beratung mit dem zuständigen Jugendamt „Besondere Soziale Dienste“ in Verbindung.